- -lich
- -lich [lɪç] <adjektivisches Suffix>:
a) das im Basiswort Genannte betreffend, sich darauf beziehend:anwaltlich; betrieblich; bezirklich; devisenbörslich; familienväterlich; gebietlich; gemeindlich; gewerblich; kindlich; kleinräumlich; programmlich; textlich; väterlich; verkehrlich; werblich.b) dient der ungefähren, undeutlichen Qualitätsbezeichnung: ältlich; bläulich; gelblich; länglich; rötlich; rundlich.-lich/-bar <adjektivische Suffixe>:bei den konkurrierenden Wörtern bezeichnen die mit -»lich« gebildeten eine bestimmte Eigenschaft, während die mit -»bar« gebildeten eine Möglichkeit angeben: bestechlich (er ist bestechlich [als Eigenschaft])/bestechbar (er ist bestechbar [als Möglichkeit]); <in Verbindung mit »un«-> unbegreiflich/unbegreifbar; unbeweglich/unbewegbar; unvermeidlich/unvermeidbar; veränderlich (das Wetter ist veränderlich = unbeständig)/veränderbar (das Wetter ist nicht veränderbar = kann man nicht verändern).-lich/-ig <adjektivische Suffixe>:a) <in Verbindung mit einer Zeitangabe> -»lich« kennzeichnet die Wiederholung, -»ig« die Dauer: halbjährlich (jedes halbe Jahr)/halbjährig (ein halbes Jahr dauernd; ein halbes Jahr alt); fünfminütlich/fünfminütig; dreimonatlich/dreimonatig; siebensekündlich/siebensekündig; einstündlich/einstündig; zweiwöchentlich/zweiwöchig.b) <in Verbindung mit einer Sprache> -»lich« hat die betreffende Sprache als Gegenstand, -»ig« bedeutet, dass etwas in der betreffenden Sprache verfasst o. Ä. ist: fremdsprachlicher Unterricht (Unterricht über eine fremde Sprache); fremdsprachiger Unterricht (Unterricht, der in einer fremden Sprache abgehalten wird).
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-lich [mhd. -lich, ahd. -līch, urspr. selbstständiges Wort u. identisch mit mhd. līch, ahd. līh, ↑ Leiche]:1. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven die Zugehörigkeit zu diesen:grundgesetzlich, programmlich, reiterlich.2.a) drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann:bestechlich, erklärlich;b) verneint in Verbindung mit un-:unauflöslich, unauslöschlich.3. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. macht:dienlich, einbringlich.4. drückt in Bildungen mit Adjektiven eine Abschwächung oder Differenzierung aus:dümmlich, gelblich, rundlich.5. drückt in Bildungen mit Substantiven (Zeitangaben) eine Wiederholung aus:halbjährlich, stündlich.* * *
-lich [mhd. -lich, ahd. -līch, urspr. selbstständiges Wort u. identisch mit mhd. līch, ahd. līh, ↑Leiche]: 1. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven die Zugehörigkeit zu diesen: grundgesetzlich, programmlich, reiterlich. 2. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann: a) bestechlich, erklärlich; b) /verneint in Verbindung mit un-/ unauflöslich, unauslöschlich. 3. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. macht: dienlich, einbringlich. 4. drückt in Bildungen mit Adjektiven eine Abschwächung oder Differenzierung aus: gelblich, rundlich, schläulich. 5. drückt in Bildungen mit Substantiven (Zeitangaben) eine Wiederholung aus: halbjährlich, stündlich.
Universal-Lexikon. 2012.